allgemeine geschäftsbedingungen

 

 

 

 

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) geltend für sämtliche Leistungen der WTF Advertising GmbH (im Folgenden nur mehr „WTF“ genannt). Geschäftsbedingungen von Nutzern haben gegenüber der WTF keine Gültigkeit, sofern diese nicht ausdrücklich seitens der WTF bestätigt werden.

 

  1. Die WTF stellt Werbenden (im Folgenden „Nutzer“ genannt) Werbeflächen für eine bestimme zeitliche Werbedauer auf LED-Werbewalls zur Verfügung. Auf diese Weise können Nutzer werben. Der mit jedem Nutzer abgeschlossene Nutzungsvertrag kann entweder befristet oder unbefristet erfolgen. Er regelt den genauen Standort der LED-Werbewall, die von der WTF zur Verfügung gestellte Werbefläche sowie die Dauer der Werbe­einschaltung für den Nutzer pro Tag. Weiters regelt der Nutzungsvertrag die Zahlungsmodalitäten der Nutzer an die WTF und die jeweiligen Kündigungsrechte bzw. ‑möglichkeiten.

 

  1. Jeder Nutzungsvertrag wird schriftlich abgeschlossen und gelten die gegen­ständlichen AGBs als integrierender Bestandteil des Nutzungsvertrages.

 

  1. WTF leistet dem Nutzer Gewähr, dass entsprechend des Nutzungsvertrages die Werbeeinschaltungen erfolgen. Mit dem vereinbarten Nutzungsentgelt im Nutzungsvertrag sind auch die für die LED-Werbewall anfallende Werbe­steuer und sonstige allfällige öffentlich-rechtliche Abgaben abgegolten, womit WTF diese Steuern und Abgaben aus eigenem begleicht.

 

  1. Nutzungsberechtigt sind nur Unternehmer im Sinn des Unternehmens­gesetzbuch in der jeweils geltenden Fassung, welche auch Rechts­persönlichkeit besitzen und geschäftsfähig sind.

 

  1. Der Nutzer ist damit einverstanden, dass ihm sämtliche rechtsgeschäftliche Erklärungen seitens der WTF (Angebote, Hinweis auf Änderung von AGBs, Rechnungen etc.) per E-Mail zugehen können. Diese gelten als zugegangen, wenn sie an die vom Nutzer angegebene E-Mail-Adresse versandt werden und für den Nutzer abrufbar sind.

 

  1. Der Nutzer ist für den Inhalt seiner Werbeeinschaltung in vollem Umfang alleine verantwortlich und hält WTF diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos. Insbesondere sorgt der Nutzer dafür, dass in seiner Werbe­einschaltung keine verbotenen Inhalte, keine Inhalte, welche gegen geltendes Recht verstoßen, keine anstößigen oder sonst moralisch oder ethisch verwerflichen Inhalte zum Gegenstand haben. Diesbezüglich erhält der Nutzer die WTF vollkommen schad‑ und klaglos. Der Nutzer sichert WTF zu, dass die von ihm gewünschten beworbenen Inhalte nicht gegen geltendes Recht verstoßen und dass er über sämtliche Rechte, insbesondere Urheberrechte, Schutzrechte, Persönlichkeitsrechte, soweit für die Schaltung der Werbung erforderlich, frei verfügen darf. Auch diesbezüglich erklärt der Nutzer, WTF vollkommen schad- und klaglos zu halten.

 

WTF übernimmt lediglich die Zurverfügungstellung einer Werbefläche und ist nicht für die Inhalte der Werbeeinschaltung der Nutzer verantwortlich. WTF macht sich die Inhalte der Werbeeinschaltung nicht zu eigen. WTF ist auch nicht verpflichtet, die gewünschte Werbeeinschaltung inhaltlich bzw. rechtlich zu überprüfen.

 

  1. Mit Abschluss des Nutzungsvertrages erhält der Nutzer das Recht, die Schaltung seiner Werbung entsprechend des Nutzungsvertrages von WTF zu fordern. WTF schuldet gegenüber dem Schuldner die Werbeeinschaltung und die entsprechende Bereitstellung der Werbefläche im vereinbarten zeitlichen Ausmaß.

 

  1. WTF behält sich vor, Anfragen von Nutzern ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere falls absehbar ist, dass bei der Vertrags­abwicklung mit einem Nutzer möglicherweise Rechte Dritte verletzt würden oder gegen geltende Gesetze verstoßen wird. Dasselbe gilt auch nach Abschluss des Nutzungsvertrages. In diesem Fall ist WTF berechtigt, den Nutzungsvertrag mit sofortiger Wirkung fristlos zu kündigen.

 

  1. Nach Abschluss des Nutzungsvertrages ist WTF gegenüber dem Nutzer verpflichtet, die Werbung des Nutzers zu schalten. Als Gegenleistung schuldet der Nutzer das im Nutzungsvertrages vereinbarte Entgelt.

 

  1. Der Nutzer ist gegenüber WTF verpflichtet, das jeweils erforderliche Werbematerial so rechtzeitig und in technisch einwandfreier Form der WTF zur Verfügung zu stellen, dass die Werbeeinschaltungen entsprechend des Nutzungsvertrages auch vorgenommen werden kann. Sollte der Nutzer die zu bewerbenden Werbeinhalte bzw. Motive nicht oder lediglich technisch unbrauchbar zur Verfügung stellen, ist WTF berechtigt, vom Nutzungs­vertrag mit einseitiger Erklärung abzugehen.

 

  1. Ist WTF aufgrund einer konkreten Werbeeinschaltung mit behaupteten Ansprüchen Dritter konfrontiert (Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte, Wettbewerbsrechte etc.) erklärt der Nutzer WTF diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos zu stellen.

 

  1. Im Falle von höherer Gewalt sowie bei einem Stromausfall (Blackout), was dazu führt, dass die Werbeeinschaltung nicht entsprechend des Nutzungs­vertrages erfolgen kann, hat der Nutzer keine Ansprüche auf Minderung des Nutzungsentgelts laut Nutzungsvertrag. Sollte aufgrund höherer Gewalt oder bei einem Stromausfall etc. die Nutzung der LED-Werbewall in einem Zeitraum vom länger als 4 Wochen nicht möglich sein, sind sowohl der Nutzer als auch WTF berechtigt, den Nutzungsvertrag mit sofortiger Wirkung fristlos zu kündigen.

 

  1. WTF ist berechtigt, den Nutzungsvertrag mit sofortiger Wirkung außer­ordentlich zu kündigen, wenn der Nutzer gegen wesentliche Pflichten aus dem Nutzungsvertrag sowie gegen seine Pflichten in den AGBs verstößt und trotz Abmahnung durch WTF mit angemessener Fristsetzung keine Abhilfe schafft. Jede Kündigung des Kündigungsvertrages bedarf der Schriftform.

 

  1. WTF ist berechtigt, alle geschäftsrelevanten Daten des Nutzers unter Beachtung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu verarbeiten und insbesondere zu speichern. Für sämtliche Informationen im Zusammen­hang mit dem Umgang mit personenbezogenen Daten der Nutzer verweist WTF auf ihre gesonderte Datenschutzerklärung.

 

  1. Rechnungsbeträge verstehen sind, soweit nichts anderes an der Rechnung angegeben ist, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die vertraglich vereinbarten Nutzungsentgelte sind zudem in dem jeweiligen Nutzungs­vertrag vereinbarten Zeitpunkt fällig. Zahlt der Nutzer die vereinbarten Entgelte nicht vollständig innerhalb der Fälligkeit, ist WTF berechtigt, den Nutzungsvertrag mit sofortiger Wirkung fristlos zu kündigen. Im Falle einer derartigen Kündigung ist der Nutzer verpflichtet, einen Betrag von 20 % des gesamten Nettoauftragswertes der gegenständlichen Nutzung an WTF zu bezahlen. Darüber hinausgehende mögliche Schadenersatzforderungen von WTF bleiben unberührt.

 

  1. WTF haftet nur bei der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten, also der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durch­führung des Nutzungsvertrages überhaupt erst ermöglichen. Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung ist die Haftung von WTF auf solche vertrags­typischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbar waren.

 

Bei höherer Gewalt, Stromausfall (Blackout) und einer Zerstörung der Werbefläche (umweltbedingt oder etwa durch einen Unfall) hat der Nutzer gegenüber WTF keinen Anspruch auf Rückforderung seiner bereits bezahlten Benutzungsentgelte. Darüber hinaus gilt obigen zu Punkt 12.

 

  1. Es gilt österreichisches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitig­keiten aus oder im Zusammenhang mit dem Nutzungsvertrag und den gegenständlichen AGBs ist der Sitz von WTF.

 

  1. Sollten die vorstehenden Bestimmung teilweise unwirksam sein oder Regelungslücken aufweisen, wird hiedurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle allenfalls unwirksamer Bestimmungen tritt dann die jeweilige gesetzliche Regelung, die nach dem Parteiwillen dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

 

 

 

Stand 11/2022